CORONA-KRISE: Aufnahmestopp in Seniorenzentren aufgehoben – Besuchsverbot bleibt vorerst bestehen.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Südsachsen gGmbH hebt mit sofortiger Wirkung ihren Aufnahmestopp in den Seniorenzentren Burkhardtsdorf, Ehrenfriedersdorf, Lengefeld, Mittweida und Oelsnitz (Erzgebirge) auf. Die Entscheidung, bis auf weiteres keine neuen Bewohner*innen in den AWO-Einrichtungen unterzubringen, wurde am 16. März 2020 zunächst als Vorsichtsmaßnahme getroffen, weil ältere Menschen als besondere Risikogruppe gelten. Darüber hinaus war noch nicht abzuschätzen, inwiefern die Versorgung der Seniorinnen und Senioren durch mögliche Personalausfälle erschwert wird. Hintergrund: Seit dem 18. März 2020 bis zu den Osterferien sind im Freistaat Sachsen Kindertagesstätten und Schulen geschlossen. Personensorgeberechtigte Pflegekräfte, die keine Notbetreuung in den Kindertagesstätten in Anspruch nehmen können und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung haben, müssen daher zu Hause bleiben. Dies wiederum kann zu einem spürbaren Engpass führen.

„Erfreulicherweise haben sich unsere professionellen Pflegekräfte so organisiert, um weiterhin für Normalität in den Seniorenzentren zu sorgen“, erklärt André-Aljoscha Steiner, Geschäftsführer der AWO Südsachsen gGmbH. Zudem trägt die Lockerung der Bedingungen für eine Notfallbetreuung von Kindern während der Corona-Krise wesentlich zu einer personellen Stabilität in den Einrichtungen bei. Statt beiden Eltern muss zukünftig nur noch ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeiten, um die staatliche Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können. „Ich finde die Entscheidung richtig, denn dadurch wird es möglich sein, unserem Versorgungsauftrag auch in schwierigen Zeiten gerecht zu werden und zugleich andere Einrichtungen zu entlasten“, betont André-Aljoscha Steiner.

Bestehen bleibt weiterhin das Besuchsverbot in den Seniorenzentren Burkhardtsdorf, Ehrenfriedersdorf, Lengefeld, Mittweida und Oelsnitz (Erzgebirge) gemäß der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ausnahmen bestehen etwa bei der Verabschiedung von sterbenden Angehörigen. „Angehörige und Betreuer können darauf vertrauen, dass wir uns in Notfällen bei ihnen melden“, betont André-Aljoscha Steiner. Zudem können in Einzelfällen persönliche Dinge bei vorheriger Absprache abgegeben werden. Der Besucherstopp in den fünf Seniorenzentren gilt vorerst bis zum 15. April 2020.